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BSI Gundschutz Normen für den Brandschutz

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BSI Empfehlungen Grundschutz für Brandschutz

M 1.6 Einhaltung von Brandschutzvorschriften

Verantwortlich für Initiierung: Brandschutzbeauftragter, Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Brandschutzbeauftragter, Haustechnik

Die bestehenden Brandschutzvorschriften (z. B. nach der Norm DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) und die Auflagen der Bauaufsicht für Gebäude sind unbedingt einzuhalten. Die örtliche Feuerwehr sollte bei der Brandschutzplanung hinzugezogen werden.

Für Räume, in denen wichtige IT-Geräte und Datenträger (Server, Datensicherungen, etc.) untergebracht sind, sollten zudem die Regelungen der Norm EN 1047 Teil 2 beachtet werden.

Bei Besprechungs-, Schulungs- und Veranstaltungsräumen sind unter Umständen die entsprechenden Regelungen für den Brandschutz in Versammlungsstätten zu beachten. Da es hier je nach Nutzungsart unterschiedliche Zusatzforderungen wie beispielsweise hinsichtlich der Öffnungsart und -breite von Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen und Beschilderungen gibt, sollte auch hier bei der Planung die örtliche Feuerwehr befragt werden.

Es sollte eine Person benannt werden, die für die Einhaltung von Brandschutzvorschriften verantwortlich ist. Dies kann ein Brandschutzbeauftragter oder eine mit dem Aufgabengebiet betraute Person sein, die auch entsprechend geschult ist.

Es ist empfehlenswert, weitere Hinweise zum Brandschutz zu beachten, wie sie zum Beispiel in den Publikationen der VdS Schadenverhütung GmbH zu finden sind.

Besonders wichtig ist es, die Fluchtwege gut auszuschildern. Dafür sind die vorgeschriebenen Kennzeichen zu verwenden und die Vorschriften zu deren Anbringung einzuhalten. Die Fluchtwege müssen immer offen gehalten werden, das heißt insbesondere, dass sie nicht versperrt werden dürfen, z. B. durch im Flur abgestelltes Inventar oder indem die Fluchttüren abgeschlossen werden.

Damit die Feuerwehr im Brandfall schnell mit der Brandbekämpfung beginnen kann, ist es wichtig, dass die Brandmeldezentrale, das Brandmeldetableau und die Einspeisepunkte für Löschwasser durch Beschilderung schnell gefunden werden können.

Zur Verwirklichung eines effizienten Brandschutzes ist die Zusammenarbeit aller zuständigen Verfahrensbeteiligten notwendig. Hierunter fallen die Funktionen

* des Brandschutz-Beauftragten (Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich),
* der Fachkraft für Arbeitssicherheit (in Deutschland erforderlich nach §§ 5, 6 Arbeitssicherheitsgesetz, diese ist zuständig für die Ausgestaltung des betrieblichen Brandschutzes) und
* des Sicherheitsbeauftragten (in Deutschland erforderlich nach § 22 SGB VII, dieser hat ausführende Tätigkeiten, z. B. zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, und arbeitet der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu).

Ergänzende Kontrollfragen:

* Besteht ein Gedankenaustausch mit der örtlichen Feuerwehr?
* Gibt es einen Brandschutzbeauftragten oder eine mit dem Aufgabengebiet betraute Person, die auch entsprechend geschult ist?

Quelle
M 1.47 Eigener Brandabschnitt

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Planer

Die Festlegung von Brandabschnitten ist für den Brandschutz eines Rechenzentrums von größter Wichtigkeit. Die Wirkung zuverlässiger Brand- und Rauchabschnitte hat sich bei vielen Großbränden eindrucksvoll bestätigt.

Die an Brandwände bzw. an die Größe der Brandabschnitte von Rechenzentren gestellten Anforderungen sollten über die in einschlägigen Normen, wie z. B. den Landesbauordnungen bzw. der DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen", gestellten Forderungen hinaus gehen.

Schutzziel für die Brandwand bzw. den Brandabschnitt sollte nicht nur der Personen- und Gebäudeschutz, sondern auch der Schutz des Inventars und dessen Verfügbarkeit sein. Somit ist nicht nur die Brandausbreitung durch Flammenwirkung und heiße Rauchgase, sondern auch Wärmestrahlung und Ausbreitung von kaltem Rauch zu verhindern.

Die nach DIN 4102 noch zulässige Wärmestrahlung kann für die Gebäudeeinrichtung, insbesondere im wärmeempfindlichen IT-Bereich, bereits vernichtende Wirkung haben. Aus diesen Gründen sollten mehrere Brand- und Rauchabschnitte im Bauvorhaben realisiert werden, die so groß wie nötig und so klein wie möglich sind.

Für ein Rechenzentrum ist zu prüfen, inwieweit weitere interne Brandabschnitte geschaffen werden sollten. Sollte ein eigener Brandabschnitt für die Kerneinheiten (IT-Räume, Datenträgerarchiv) erforderlich sein, so müssen Wände, Türen und auch notwendige Wand- und Deckendurchbrüche den F90-Anforderungen genügen.

Neben der baurechtlich erforderlichen Berücksichtigung der Norm DIN 4102 sollte für Rechenzentren, Serverräume und Datenträgerarchive die Einhaltung von Grenzwerten der maximalen relativen Luftfeuchte (aus der Norm EN 1047-2, Abschnitt 4.1, Tabelle 1) beachtet werden.

Wenn der Brandabschnitt des Rechenzentrums z. B. Büroeinheiten beherbergt, die in direktem betrieblichen Zusammenhang mit dem Rechenzentrum stehen, so sind innerhalb des Brandabschnitts F30-Wände und T30-Türen zwischen diesen Büros und dem Rechenzentrum-Kernbereich hinreichend. Die Büros sind dann in die Brandmeldeanlage mit einzubeziehen. Büroeinheiten ohne betrieblichen Bezug zum Rechenzentrum sind in anderen Brandabschnitten anzuordnen.

Es ist in der Planung und auch im Betrieb sicherzustellen, dass in solchen Räumen, die im Brandabschnitt des Rechenzentrums liegen, keine besonderen Brandlasten vorhanden sind.
Prüffragen:

* Sind die Räumlichkeiten in sinnvolle Brandabschnitte unterteilt?
* Erfüllen die Brandwände und die Brandabschnitte die Schutzziele sowohl für Personen- und Gebäudeschutz, als auch für den Schutz des Inventars?

Quelle
G 3.85 Verletzung von Brandschottungen

Jedes Gebäude, in dem IT betrieben wird, ist von einer Vielzahl von Leitungen und Kabeln durchzogen. Frisch- und Abwasserleitungen, Heizungsrohre, Energieversorgung und Datenübertragung seien als Beispiele genannt. Es ist dabei unvermeidlich, dass solche Rohr- und Kabel-Trassen Brandschutzwände und Geschossdecken queren müssen. Wenn an solchen Stellen keine geeigneten Brandschottungen eingebaut sind (siehe M 1.9 Brandabschottung von Trassen ), können sich hierüber unter Umständen Brände und Rauch unkontrolliert ausbreiten.

Im Laufe der Gebäudenutzung ist es meist unumgänglich, Arbeiten an solchen Trassen durchzuführen oder neue Trassen zu verlegen, sei es zu Reparaturzwecken oder um Platz für zusätzlich erforderlich gewordene Leitungen zu schaffen.

Bei solchen Arbeiten müssen unter Umständen Brandschottungen teilweise oder ganz entfernt werden. Zusätzliche Kabel verändern außerdem die Brandlast der Kabeltrasse. Folge daraus ist, dass während und nach den Arbeiten der baulich vorbeugende Brandschutz mitunter massiv beeinträchtigt sein kann.

Leider zeigt die Erfahrung, dass die mit solchen Arbeiten betrauten Personen (in der Planung, in der Ausführung und in der Abnahme) die Tragweite ihrer Arbeiten für den Brandschutz häufig nicht richtig einschätzen und entsprechend handeln:

* Ersatzmaßnahmen für entfernte Brandschottungen werden weder geplant noch realisiert.
* Beschädigte Brandschottungen werden nicht umgehend ordnungsgemäß wiederhergestellt.
* Brandschutzmaßnahmen werden den neuen Gegebenheiten nicht angepasst.

Folge dieser Fehlhandlungen ist ein erhöhtes Risiko der Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Sofern notwendige Flure, Flucht- und Rettungswege betroffen sind, wird dadurch nicht nur die IT, sondern auch die Gesundheit und das Leben von Personen gefährdet, was massive Haftungsfolgen haben kann.
Beispiel:

* In einem mehrgeschossigen Bürogebäude wurden verschiedene Netze über eine gemeinsame Steigetrasse aus dem Keller bis in das oberste Geschoss geführt. Alle Deckendurchbrüche waren mit reichlich Reserve hergestellt, nach Verlegung der Leitungen allerdings nicht wieder verschlossen worden. Im Keller wurden im Bereich des Trassenbeginns große Papier- und Stoffmengen gelagert. Die direkt darüber beginnende Steigetrasse hätte im Brandfall wie ein Kamin gewirkt. Rauch und Feuer hätten sich in kürzester Zeit über alle Etagen ausgebreitet.

Quelle
G 1.4 Feuer

Neben direkten durch das Feuer verursachten Schäden an einem Gebäude oder dessen Einrichtung lassen sich Folgeschäden aufzeigen, die insbesondere für die Informationstechnik in ihrer Schadenswirkung ein katastrophales Ausmaß erreichen können. Löschwasserschäden treten beispielsweise nicht nur an der Brandstelle auf. Sie können auch in tiefer liegenden Gebäudeteilen entstehen. Bei der Verbrennung von PVC entstehen Chlorgase, die zusammen mit der Luftfeuchtigkeit und dem Löschwasser Salzsäure bilden. Werden die Salzsäuredämpfe über die Klimaanlage verteilt, können auf diese Weise Schäden an empfindlichen elektronischen Geräten entstehen, die in einem vom Brandort weit entfernten Teil des Gebäudes stehen. Aber auch "normaler" Brandrauch kann auf diesem Weg beschädigend auf die IT-Einrichtung einwirken.

Ein Brand entsteht nicht nur durch den fahrlässigen Umgang mit Feuer (z. B. durch unbeaufsichtigte offene Flammen, Schweiß- und Lötarbeiten), sondern auch durch unsachgemäße Benutzung elektrischer Einrichtungen (z. B. unbeaufsichtigte Kaffeemaschine, Überlastung von Mehrfachsteckdosen). Technische Defekte an elektrischen Geräten können ebenfalls zu einem Brand führen.

Die Ausbreitung eines Brands kann unter anderem begünstigt werden durch:

* Aufhalten von Brandabschnittstüren durch Keile,
* unsachgemäße Lagerung brennbarer Materialien (z. B. Altpapier),
* Nichtbeachtung der einschlägigen Normen und Vorschriften zur Brandvermeidung,
* fehlende Brandmeldeeinrichtungen (z. B. Rauchmelder),
* fehlende oder nicht einsatzbereite Handfeuerlöscher oder automatische Löscheinrichtungen (z. B. Gaslöschanlagen),
* mangelhaften vorbeugenden Brandschutz (z. B. Fehlen von Brandabschottungen auf Kabeltrassen oder Verwendung ungeeigneter Dämmmaterialien zur Wärme- und Schallisolierung).

Beispiele:

* Anfang der 90er Jahre erlitt im Frankfurter Raum ein Großrechenzentrum einen katastrophalen Brandschaden, der zu einem kompletten Ausfall führte.
* Immer wieder kommt es vor, dass elektrische Kleingeräte wie z. B. Kaffeemaschinen oder Tischleuchten unsachgemäß installiert oder aufgestellt sind und dadurch Brände verursachen.

Quelle
M 1.62 Brandschutz von Patchfeldern

Verantwortlich für Initiierung: Brandschutzbeauftragter

Verantwortlich für Umsetzung: Brandschutzbeauftragter, Haustechnik, Planer

Sowohl die internen Leitungen des Hausnetzes als auch die externen des öffentlichen Netzes laufen auf Leitungsverteilern oder Patchfeldern auf, von denen aus sie über Anschlussleitungen mit Servern, Routern, etc. verbunden sind.

Häufig sind in kleineren Standorten Verteiler und aktive Komponenten (Server, Router, etc.) in einem Raum stationiert. Um zu verhindern, dass die Leitungsverteiler und Patchfelder durch einen Brand der aktiven IT beschädigt werden, sind sie mit einem geeigneten Brandschutz gegenüber der aktiven IT abzuschotten.

Sind Möglichkeiten und Einrichtungen vorhanden, um einen Brand frühzeitig zu erkennen und zu löschen (Objekt- oder Raumlöschung), kann eine E-30-Schottung (nach DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen) ausreichend sein. Sind solche Einrichtungen nicht vorhanden und sieht das Brandschutzkonzept ausschließlich die Löschung durch hilfeleistende Kräfte (eigenes Personal, Feuerwehr) vor, ist eine E-90-Schottung dringend zu empfehlen.

Sind die Leitungsverteiler und Patchfelder einerseits in einem Raum für technische Infrastruktur (siehe B 2.6 Raum für technische Infrastruktur ) und die Server, Router, etc. andererseits in einem Serverraum (siehe B 2.4 Serverraum ) sauber voneinander getrennt untergebracht, kann die entsprechende Abschottung durch geeignete Maßnahmen im Baukörper realisiert werden.

Wenn keine getrennten Räume genutzt werden können und die Leitungsverteiler und Patchfelder im Serverraum angeordnet werden müssen, besteht die Möglichkeit, diese in geeigneten Wand- oder Standverteilern mit dem erforderlichen Funktionserhalt (E-30 oder E-90) anzuordnen. Dabei ist aber besonders darauf zu achten, dass auch alle von außen kommenden Zuleitungen aus dem Haus- und dem öffentlichen Netz innerhalb des Raums in gleicher Weise (z. B. durch geeignete Kabelkanäle) gegen Brand geschützt werden.

Bei beiden Lösungen ist darauf zu achten, dass die Durchführung der Anschlussleitungen von den Leitungsverteilern und Patchfeldern zu den IT-Geräten durch die Brandschutzkonstruktion zu jeder Zeit mit geeigneten Brandschutzmitteln verschlossen ist. Wegen der Notwendigkeit, einfach und rasch an diesen Durchführungen arbeiten zu können, ohne den Brandschutz jedes Mal aufwändig wiederherstellen zu müssen, empfehlen sich hierfür (bei häufigen Arbeiten) Brandschutzkissen oder (bei selteneren Arbeiten) Pressschotts. Verwendete Brandschutzkissen müssen gegen Herausfallen gesichert werden.
Prüffragen:

* Ist bei Leitungsverteilern und Patchfeldern sowie bei den Zuführungsleitungen ein ausreichender Brandschutz vorhanden?
* Stimmt der gewählte und realisierte Funktionserhalt (E-30 oder E-90) mit den vorhandenen Möglichkeiten der Brandmeldung und -löschung überein?
* Werden die Durchführungen nach Arbeiten im Bereich der Rangierung wieder ordnungsgemäß verschlossen?
* Werden gegebenenfalls verwendete Brandschutzkissen gegen Herausfallen gesichert?
* Stimmt der gewählte und realisierte Funktionserhalt (E-30 oder E-90) mit den vorhandenen Möglichkeiten der Brandmeldung und -löschung überein?


Quelle


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